INDUSTRIEKULTUR IN SÜDWESTFALEN  
 














 

  Mitglied werden
Wie werde ich Mitglied der Freunde historischer Technik Freudenberg e.V.?

Wir erhalten von Kennern der Oldtimerszene viel Anerkennung für unsere Arbeit. Deshalb haben wir auch eine ganze Reihe auswärtiger Mitglieder, die uns mit ihrem Jahresbeitrag finanziell unterstützen. Wir wünschen uns noch mehr Mitglieder, die bei uns unmittelbar mitmachen, oder ideell helfen. Wer Lust hat mitzumachen, kann die anliegende Beitrittserklärung ausdrucken und uns zusenden.


Beitrittserklärung

Zu Ihrer Information haben wir unsere Beitragsordnung beigefügt.

Beitragordnung der Freunde historischer Technik Freudenberg e.V.

Eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung unseres Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle beitragspflichtigen Mitglieder diese satzungsgemäße Pflicht erfüllen.

Gemäß § 6 unserer Vereinssatzung wird von den Mitgliedern des Vereins ein Beitrag erhoben. Die Struktur, Höhe und Fälligkeit des Beitrages werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.

Auf dieser Grundlage beschließt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung:

• Mitglieder unter 18 Jahren zahlen keinen Beitrag.

• Für Mitglieder über 18 Jahre wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 35 Euro pro Mitglied erhoben. Schüler, Auszubildende und Studenten im Alter von18 bis 25 Jahre zahlen auf Nachweis keinen Beitrag

• Ehepaare oder Lebenspartner, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, können den sog. Familienbeitrag in Anspruch nehmen. Er beträgt 55 Euro pro Jahr.

• Die Höhe des Beitrages gilt fortlaufend, bis die Mitgliederversammlung für das darauf folgende Jahr eine Änderung beschließt.

• Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschrift - und Kontoänderung umgehend dem Vorstand mitzuteilen, da sonst dem Verein wegen Rückbuchungen unnötige Kosten entstehen.

• Bei Eintritt in den Verein bis zum 30.6. des Jahres ist der volle Jahresbeitrag zu leisten, ab 1.7. der halbe Beitrag.

• Das Mitglied verpflichtet sich mit der Beitrittserklärung durch eine Einzugsermächtigung, am Lastschriftverfahren des Vereins teilzunehmen.

• Auch bei Kündigung der Mitgliedschaft ist der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr fällig, da gemäß § 5 der Satzung die Kündigung einer Mitgliedschaft erst zum Ende des Kalenderjahres wirksam wird.

• Die Abbuchung des Beitrages für das Kalenderjahr erfolgt bis zum 15. Februar.




Beitrittserklärung Technikmuseum Freudenberg





 



       
 
Öffnungszeiten und Preise
Anreise und Parkplätze
Kontakt
Impressum

Pressebereich
Newsletter
Download
Links



FAQ
Sitemap
Bilderabfrage
Login



Archiv
aktualisieren





  (C) 2004 - 2015  Freunde historischer Technik Freudenberg e.V. alle Rechte vorbehalten
Bitte beachten Sie die Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum